Stammkapital einer französischen Gesellschaft aus Österreich einzahlen
Sie können das Stammkapital Ihrer französischen Gesellschaft aus Österreich einzahlen, ohne ein französisches Bankkonto zu eröffnen und ohne nach Frankreich zu reisen: Die Hinterlegung erfolgt 100 % online bei einem französischen Notar, zum Festpreis von 500 € für Nicht-Residenten, und die offizielle Einzahlungsbescheinigung liegt innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang und vollständigen Unterlagen vor. Als EU-Bürger profitieren Sie dabei vom reibungslosen SEPA-Euro-Transfer – und sparen sich die Bankhürde, an der nicht-ansässige Gründer sonst scheitern.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein französisches Bankkonto nötig – SEPA-Überweisung von Ihrem österreichischen Konto in Euro.
- Festpreis 500 € für Nicht-Residenten (230 € für in Frankreich Ansässige), kein Abonnement.
- Einzahlungsbescheinigung in 24 h nach Geldeingang und vollständigem Dossier.
- 100 % online beim Notar – Gelder auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
Warum die Kapitaleinzahlung aus Österreich oft ins Stocken gerät
Das gezeichnete Stammkapital einer französischen Kapitalgesellschaft muss vor der Eintragung auf einem gesperrten Konto hinterlegt werden. In Frankreich ansässige Gründer erledigen das bei ihrer Bank. Für Sie als in Österreich ansässige Person ist dieser Weg häufig nicht gangbar:
- Französische Banken eröffnen ein compte de dépôt de capital (Kapitaleinzahlungskonto) für im Ausland Ansässige nur widerwillig – oft mit der Forderung nach physischer Präsenz in Frankreich oder einer bestehenden Kundenbeziehung.
- Die Prüfung zieht sich über Wochen, mit wiederholten Nachforderungen von Unterlagen und Nachweisen zur Mittelherkunft.
- Ohne die Einzahlungsbescheinigung (französisch: attestation de dépôt des fonds) ist keine Eintragung beim guichet unique (zentrale Online-Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten) möglich – das gesamte Vorhaben bleibt liegen.
So wird ein an sich banaler Schritt zum Nadelöhr, obwohl Ihre Geschäftsidee und der Satzungsentwurf längst stehen.
Die Lösung: Kapitaleinzahlung beim französischen Notar, 100 % online
Es gibt einen rechtlich gleichwertigen, aber deutlich schnelleren Weg: Die Hinterlegung des Stammkapitals über einen französischen Notar. Als öffentlicher Amtsträger (officier public) ist er gesetzlich befugt, die Gelder entgegenzunehmen, treuhänderisch zu verwahren und die offizielle Einzahlungsbescheinigung auszustellen – ein Vorgang mit besonderer Beweiskraft.
Für Gründer in Österreich heißt das konkret:
- Kein französisches Bankkonto nötig. Sie überweisen das Kapital per SEPA von Ihrem bestehenden Konto in Österreich – in Euro, ohne Umrechnung.
- Vollständig aus der Ferne. Keine Reise nach Frankreich, kein Termin vor Ort.
- Rechtssicher verwahrt. Die Gelder liegen auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts (CDC), der staatlichen französischen Hinterlegungsstelle.
- Schnell. Die Bescheinigung wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt, sobald Gelder und Unterlagen vollständig vorliegen.
Damit umgehen Sie genau die Bankhürde, an der nicht-ansässige Gründer sonst hängenbleiben.
Schritt für Schritt: Kapitaleinzahlung aus Österreich
So verläuft die Kapitaleinzahlung für Ihre französische Gesellschaft aus Österreich:
- Dossier online eröffnen. Sie starten Ihr Dossier über das Onlineportal und laden Ihre Unterlagen hoch.
- Honorarvereinbarung elektronisch unterschreiben. Die Vereinbarung mit dem Notar schließen Sie digital – rechtsgültig und ohne Papierweg.
- Online bezahlen. Das Honorar wird online beglichen (Festpreis, siehe unten).
- Kapital überweisen. Sie überweisen das gezeichnete Stammkapital von Ihrem österreichischen Konto auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
- Bescheinigung erhalten. Liegen Gelder und vollständige Unterlagen vor, stellt der Notar innerhalb von 24 Stunden die elektronische Einzahlungsbescheinigung aus.
- Gesellschaft eintragen. Mit der Bescheinigung lassen Sie Ihre Gesellschaft beim guichet unique (INPI) eintragen.
- Kapital freigeben. Nach Eintragung laden Sie den KBIS (Handelsregisterauszug) und die Bankverbindung (RIB) der neuen Gesellschaft hoch – anschließend wird das Kapital freigegeben.
Erforderliche Unterlagen für Gründer aus Österreich
Für in Österreich ansässige Gründer benötigt der Notar in der Regel:
- Reisepass oder Personalausweis der Gesellschafter.
- Nachweis des Geschäftssitzes in Frankreich (etwa ein Domizilierungsvertrag oder Mietvertrag für den französischen Firmensitz).
- Satzungsentwurf der künftigen Gesellschaft – nicht unterschrieben und undatiert, da die Eintragung erst nach der Kapitaleinzahlung erfolgt.
- Ausländische Steuernummer (NIF) – für Sie die österreichische Steuernummer bzw. Abgabenkontonummer (bei unternehmerischer Tätigkeit ggf. ergänzt um die UID-Nummer).
Je vollständiger Ihr Dossier beim ersten Upload ist, desto schneller läuft alles. Die 24-Stunden-Frist beginnt erst, wenn sowohl die Gelder als auch sämtliche Unterlagen vorliegen.
Dauer und Kosten im Überblick
| Leistung | Konditionen |
|---|---|
| Festpreis Nicht-Resident | 500 € (ohne Abonnement) |
| Festpreis in Frankreich ansässig | 230 € |
| Einzahlungsbescheinigung | innerhalb von 24 h nach Geldeingang + vollständigem Dossier |
| Französisches Bankkonto | nicht erforderlich |
| Ablauf | 100 % online (E-Honorarvereinbarung, Online-Zahlung, E-Bescheinigung) |
Bitte beachten Sie: Die 24-Stunden-Zusage bezieht sich auf die Ausstellung der Einzahlungsbescheinigung durch den Notar. Die anschließende Eintragung beim guichet unique liegt bei der Verwaltung; eine feste Frist hierfür lässt sich nicht garantieren.
Besonderheiten für Gründer aus Österreich
Als in Österreich ansässige Person sollten Sie zwei Punkte im Blick behalten:
- Firmensitz in Frankreich. Für die Gründung brauchen Sie eine französische Geschäftsadresse. Viele österreichische Gründer nutzen dafür eine Domizilierungsgesellschaft (société de domiciliation).
- Steuerliche Fragen. Wie sich eine französische Gesellschaft auf Ihre Situation in Österreich auswirkt – etwa bei Ausschüttungen, Geschäftsführervergütung oder im Rahmen des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens – ist eine Einzelfallfrage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung; ziehen Sie dafür Ihren Steuerberater hinzu.
Der Vorteil der Online-Einzahlung beim Notar: Sie erledigen den gesamten Kapitalschritt von Ihrem Schreibtisch in Österreich aus – ohne Reise und ohne zähe Bankprüfung vor Ort.
Den Gesamtablauf fasst der Leitfaden Französische Firma gründen als Ausländer zusammen. Benachbarte Varianten gibt es aus Deutschland und aus der Schweiz.
Nutzer fragen auch
Brauche ich für die Kapitaleinzahlung ein französisches Bankkonto? Nein. Sie überweisen das Stammkapital per SEPA von Ihrem bestehenden Konto in Österreich auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
Welche Steuernummer gilt in Österreich als NIF? In der Regel Ihre österreichische Steuernummer bzw. Abgabenkontonummer; bei unternehmerischer Tätigkeit kann zusätzlich die UID-Nummer relevant sein.
Wie schnell erhalte ich die Einzahlungsbescheinigung? Innerhalb von 24 Stunden ab dem Moment, in dem sowohl die Gelder eingegangen als auch Ihre Unterlagen vollständig sind.
Für welche Gesellschaftsformen gilt das? Für die gängigen französischen Formen wie SAS, SASU, SARL, EURL und SCI.
Was kostet der Service für Nicht-Residenten? Ein Festpreis von 500 €, ohne Abonnement. In Frankreich ansässige Gründer zahlen 230 €.
Muss ich nach Frankreich reisen? Nein. Honorarvereinbarung, Zahlung und Bescheinigung laufen vollständig online. Der gesamte Vorgang kann aus Österreich erledigt werden.
Zahlen Sie Ihr Kapital online beim Notar ein – 500 €, Bescheinigung in 24 h → https://depotdecapital.com/en/dossier
Einzahlungsbescheinigung in 24 h, Festpreis, ohne französisches Bankkonto.
Einzahlung starten →Nur zur Information — keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.