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Stammkapital einer französischen Gesellschaft aus der Schweiz einzahlen

Sie können das Stammkapital Ihrer französischen Gesellschaft aus der Schweiz einzahlen – auch als Nicht-EU-Bürger, ohne französisches Bankkonto und ohne Reise nach Frankreich. Die Hinterlegung erfolgt 100 % online bei einem französischen Notar, zum Festpreis von 500 € für Nicht-Residenten, und die offizielle Einzahlungsbescheinigung liegt innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang und vollständigen Unterlagen vor. Für Grenzgänger, Investoren und Unternehmer aus der Schweiz ist das der schnellste Weg an der Bankhürde vorbei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein französisches Bankkonto nötig – auch für Schweizer ohne EU-Pass.
  • Festpreis 500 € für Nicht-Residenten (230 € für in Frankreich Ansässige), kein Abonnement.
  • Einzahlungsbescheinigung in 24 h nach Geldeingang und vollständigem Dossier.
  • In Euro auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts – Umrechnung vom CHF-Konto einplanen.

Warum die Kapitaleinzahlung aus der Schweiz oft blockiert

In Frankreich muss das gezeichnete Stammkapital vor der Eintragung auf einem gesperrten Konto hinterlegt werden. Wer in Frankreich wohnt, erledigt das bei seiner Bank. Für Sie als in der Schweiz ansässige Person ist dieser Weg häufig versperrt:

  • Französische Banken eröffnen ein compte de dépôt de capital (Kapitaleinzahlungskonto) für im Ausland Ansässige nur zögerlich – oft wird eine Präsenz in Frankreich oder eine bestehende Kundenbeziehung verlangt.
  • Als Nicht-EU-Bürger aus der Schweiz stoßen Sie zusätzlich auf verschärfte Prüfungen und ausführliche Nachfragen zur Mittelherkunft.
  • Ohne die Einzahlungsbescheinigung (französisch: attestation de dépôt des fonds) kann die Gesellschaft nicht beim guichet unique (zentrale Online-Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten) eingetragen werden – das Projekt kommt nicht vom Fleck.

So wird der eigentlich simple Kapitalschritt zum zeitraubenden Hindernis, obwohl Geschäftsidee und Satzung längst stehen.

Die Lösung: Kapitaleinzahlung beim französischen Notar, 100 % online

Es gibt eine rechtlich gleichwertige Alternative zur Bank: Die Hinterlegung des Stammkapitals über einen französischen Notar. Als öffentlicher Amtsträger (officier public) ist er gesetzlich befugt, die Gelder entgegenzunehmen, treuhänderisch zu verwahren und die offizielle Einzahlungsbescheinigung auszustellen – ein Vorgang mit besonderer Beweiskraft.

Für Gründer in der Schweiz bedeutet das konkret:

  • Kein französisches Bankkonto nötig. Sie überweisen das Kapital von Ihrem bestehenden Konto in der Schweiz.
  • Vollständig aus der Ferne. Keine Reise nach Frankreich, kein Termin vor Ort.
  • Rechtssicher verwahrt. Die Gelder liegen auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts (CDC), der staatlichen französischen Hinterlegungsstelle.
  • Schnell. Die Bescheinigung wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt, sobald Gelder und Unterlagen vollständig vorliegen.

So umgehen Sie genau die Bankhürde, an der nicht-ansässige und insbesondere außereuropäische Gründer sonst scheitern.

Schritt für Schritt: Kapitaleinzahlung aus der Schweiz

So verläuft die Kapitaleinzahlung für Ihre französische Gesellschaft aus der Schweiz:

  1. Dossier online eröffnen. Sie starten Ihr Dossier über das Onlineportal und laden Ihre Unterlagen hoch.
  2. Honorarvereinbarung elektronisch unterschreiben. Die Vereinbarung mit dem Notar schließen Sie digital – rechtsgültig und ohne Papierweg.
  3. Online bezahlen. Das Honorar wird online beglichen (Festpreis, siehe unten).
  4. Kapital in Euro überweisen. Sie überweisen das gezeichnete Stammkapital von Ihrem Schweizer Konto auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
  5. Bescheinigung erhalten. Liegen Gelder und vollständige Unterlagen vor, stellt der Notar innerhalb von 24 Stunden die elektronische Einzahlungsbescheinigung aus.
  6. Gesellschaft eintragen. Mit der Bescheinigung lassen Sie Ihre Gesellschaft beim guichet unique (INPI) eintragen.
  7. Kapital freigeben. Nach Eintragung laden Sie den KBIS (Handelsregisterauszug) und die Bankverbindung (RIB) der neuen Gesellschaft hoch – anschließend wird das Kapital freigegeben.

Erforderliche Unterlagen für Gründer aus der Schweiz

Für in der Schweiz ansässige Gründer benötigt der Notar in der Regel:

  • Reisepass oder Identitätskarte der Gesellschafter.
  • Nachweis des Geschäftssitzes in Frankreich (etwa ein Domizilierungsvertrag oder Mietvertrag für den französischen Firmensitz).
  • Satzungsentwurf der künftigen Gesellschaft – nicht unterschrieben und undatiert, da die Eintragung erst nach der Kapitaleinzahlung erfolgt.
  • Ausländische Steuernummer (NIF) – für Sie die schweizerische Steueridentifikation (etwa die AHV-Versichertennummer als nationale Steueridentifikationsnummer bzw. die kantonale Steuernummer).

Je vollständiger Ihr Dossier beim ersten Upload ist, desto reibungsloser verläuft alles. Die 24-Stunden-Frist beginnt erst, wenn sowohl die Gelder als auch sämtliche Unterlagen vorliegen.

Dauer und Kosten im Überblick

Leistung Konditionen
Festpreis Nicht-Resident 500 € (ohne Abonnement)
Festpreis in Frankreich ansässig 230 €
Einzahlungsbescheinigung innerhalb von 24 h nach Geldeingang + vollständigem Dossier
Französisches Bankkonto nicht erforderlich
Währung Kapital wird in Euro hinterlegt

Wichtig: Die 24-Stunden-Zusage betrifft die Ausstellung der Einzahlungsbescheinigung durch den Notar. Die anschließende Eintragung beim guichet unique liegt bei der Verwaltung; eine feste Frist hierfür lässt sich nicht garantieren.

Besonderheiten für Gründer aus der Schweiz

Als in der Schweiz ansässige Person sollten Sie zwei Aspekte beachten:

  • Überweisung von CHF in Euro. Ihr Kapital wird in Euro auf dem Notar-Konto hinterlegt. Planen Sie bei der Überweisung von einem CHF-Konto Wechselkurs und Spesen ein, damit exakt der gezeichnete Kapitalbetrag in Euro ankommt – eine kleine Reserve verhindert Unterdeckung durch Umrechnungsdifferenzen.
  • Steuerliche Fragen. Wie sich eine französische Gesellschaft auf Ihre persönliche Situation in der Schweiz auswirkt – etwa bei Ausschüttungen, Geschäftsführervergütung oder für Grenzgänger – ist eine Einzelfallfrage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung; ziehen Sie dafür Ihren Treuhänder oder Steuerberater hinzu.

Der Vorteil der Online-Einzahlung beim Notar: Sie erledigen den gesamten Kapitalschritt von Ihrem Schreibtisch in der Schweiz aus – ohne Reise und ohne langwierige Bankprüfung vor Ort.

Den Gesamtablauf fasst der Leitfaden Französische Firma gründen als Ausländer zusammen. EU-ansässige Gründer finden die Varianten aus Deutschland und aus Österreich.

Nutzer fragen auch

Funktioniert das auch für Schweizer ohne EU-Pass? Ja. Der Service richtet sich an nicht-ansässige Gründer; maßgeblich sind Ihre Identitätsdokumente und das vollständige Dossier, nicht die Staatsangehörigkeit.

Brauche ich ein französisches Bankkonto? Nein. Sie überweisen das Stammkapital von Ihrem bestehenden Konto in der Schweiz auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.

In welcher Währung muss das Kapital ankommen? In Euro. Überweisen Sie von einem CHF-Konto, kalkulieren Sie Wechselkurs und Gebühren so, dass der volle Kapitalbetrag in Euro gutgeschrieben wird.

Wie schnell erhalte ich die Einzahlungsbescheinigung? Innerhalb von 24 Stunden ab dem Moment, in dem sowohl die Gelder eingegangen als auch Ihre Unterlagen vollständig sind.

Für welche Gesellschaftsformen gilt das? Für die gängigen französischen Formen wie SAS, SASU, SARL, EURL und SCI.

Was kostet der Service für Nicht-Residenten? Ein Festpreis von 500 €, ohne Abonnement. In Frankreich ansässige Gründer zahlen 230 €.

Zahlen Sie Ihr Kapital online beim Notar ein – 500 €, Bescheinigung in 24 h → https://depotdecapital.com/en/dossier

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Nur zur Information — keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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