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Stammkapital einer französischen Gesellschaft aus Deutschland einzahlen

Sie können das Stammkapital Ihrer französischen Gesellschaft aus Deutschland einzahlen, ohne ein französisches Bankkonto zu eröffnen und ohne nach Frankreich zu reisen: Die Hinterlegung erfolgt 100 % online bei einem französischen Notar, zum Festpreis von 500 € für Nicht-Residenten, und die offizielle Einzahlungsbescheinigung liegt innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang und vollständigen Unterlagen vor. Damit umgehen Sie genau die Bankhürde, an der deutsche Gründer sonst wochenlang hängenbleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein französisches Bankkonto nötig – Überweisung von Ihrem deutschen Konto in Euro.
  • Festpreis 500 € für Nicht-Residenten (230 € für in Frankreich Ansässige), kein Abonnement.
  • Einzahlungsbescheinigung in 24 h nach Geldeingang und vollständigem Dossier.
  • 100 % online beim Notar – Gelder auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.

Warum die Kapitaleinzahlung aus Deutschland oft blockiert

Wer in Frankreich eine Kapitalgesellschaft gründet, muss das gezeichnete Stammkapital vor der Eintragung auf einem gesperrten Konto hinterlegen. Für in Frankreich ansässige Gründer ist das eine Formalität bei der Hausbank. Für Sie als in Deutschland ansässige Person sieht die Realität anders aus:

  • Französische Banken verlangen für ein compte de dépôt de capital (Kapitaleinzahlungskonto) häufig eine physische Präsenz in Frankreich, eine französische Wohnadresse oder eine bestehende Geschäftsbeziehung.
  • Die Bearbeitung zieht sich über Wochen, teils Monate – mit wiederholten Nachforderungen von Unterlagen und Nachweisen zur Mittelherkunft.
  • Ohne die Einzahlungsbescheinigung (französisch: attestation de dépôt des fonds) kann die Gesellschaft nicht beim guichet unique (zentrale Online-Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten) eingetragen werden. Das gesamte Projekt steht still.

So wird ein an sich simpler Schritt zum Nadelöhr – gerade für deutsche Unternehmer, die aus geschäftlichen Gründen eine französische Struktur brauchen.

Die Lösung: Kapitaleinzahlung beim französischen Notar, 100 % online

Es gibt einen rechtlich gleichwertigen, aber deutlich schnelleren Weg: Die Hinterlegung des Stammkapitals erfolgt nicht bei einer Bank, sondern bei einem französischen Notar. Der Notar ist in Frankreich öffentlicher Amtsträger (officier public) und gesetzlich befugt, Gelder entgegenzunehmen, treuhänderisch zu verwahren und die offizielle Einzahlungsbescheinigung auszustellen. Das verleiht dem gesamten Vorgang eine besondere Beweiskraft.

Die Vorteile für Sie als Gründer in Deutschland:

  • Kein französisches Bankkonto nötig. Sie überweisen das Kapital von Ihrem bestehenden Konto in Deutschland – dank SEPA in Euro, ohne Umrechnung.
  • Vollständig aus der Ferne. Keine Reise nach Frankreich, kein Termin vor Ort.
  • Rechtssicher verwahrt. Die Gelder liegen auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts (CDC), der staatlichen französischen Hinterlegungsstelle.
  • Schnell. Die Bescheinigung wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt, sobald Gelder und Unterlagen vollständig vorliegen.

Schritt für Schritt: Kapitaleinzahlung aus Deutschland

So läuft die Kapitaleinzahlung für Ihre französische Gesellschaft aus Deutschland ab:

  1. Dossier online eröffnen. Sie starten Ihr Dossier über das Onlineportal und laden Ihre Unterlagen hoch.
  2. Honorarvereinbarung elektronisch unterschreiben. Die Vereinbarung mit dem Notar wird digital geschlossen – rechtsgültig und ohne Papierweg.
  3. Online bezahlen. Das Honorar wird online beglichen (Festpreis, siehe unten).
  4. Kapital überweisen. Sie überweisen das gezeichnete Stammkapital von Ihrem deutschen Konto auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
  5. Bescheinigung erhalten. Sobald Gelder und vollständige Unterlagen vorliegen, stellt der Notar innerhalb von 24 Stunden die elektronische Einzahlungsbescheinigung aus.
  6. Gesellschaft eintragen. Mit der Bescheinigung lassen Sie Ihre Gesellschaft beim guichet unique (INPI) eintragen.
  7. Kapital freigeben. Nach Eintragung laden Sie den KBIS (Handelsregisterauszug) und die Bankverbindung (RIB) der neuen Gesellschaft hoch – daraufhin wird das Kapital freigegeben.

Erforderliche Unterlagen für Gründer aus Deutschland

Für in Deutschland ansässige Gründer benötigt der Notar in der Regel:

  • Reisepass oder Personalausweis der Gesellschafter.
  • Nachweis des Geschäftssitzes in Frankreich (zum Beispiel ein Domizilierungsvertrag oder Mietvertrag für den französischen Firmensitz).
  • Satzungsentwurf der künftigen Gesellschaft – nicht unterschrieben und undatiert, da die Eintragung erst nach der Kapitaleinzahlung erfolgt.
  • Ausländische Steuernummer (NIF) – in Deutschland Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer (elfstellig, vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben).

Je vollständiger das Dossier beim ersten Upload ist, desto schneller läuft alles. Die 24-Stunden-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem sowohl die Gelder als auch sämtliche Unterlagen vorliegen.

Dauer und Kosten im Überblick

Leistung Konditionen
Festpreis Nicht-Resident 500 € (ohne Abonnement)
Festpreis in Frankreich ansässig 230 €
Einzahlungsbescheinigung innerhalb von 24 h nach Geldeingang + vollständigem Dossier
Französisches Bankkonto nicht erforderlich
Ablauf 100 % online (E-Honorarvereinbarung, Online-Zahlung, E-Bescheinigung)

Bitte beachten Sie: Die 24-Stunden-Zusage bezieht sich auf die Ausstellung der Einzahlungsbescheinigung durch den Notar. Die anschließende Eintragung beim guichet unique liegt bei der Verwaltung; hierfür lässt sich keine feste Frist garantieren.

Besonderheiten für Gründer aus Deutschland

Als in Deutschland ansässiger Gründer sollten Sie zwei Punkte im Blick behalten:

  • Firmensitz in Frankreich. Für die Gründung brauchen Sie eine französische Geschäftsadresse. Viele deutsche Gründer nutzen dafür eine Domizilierungsgesellschaft (société de domiciliation).
  • Steuerliche Fragen. Ob und wie Ihre französische Gesellschaft Ihre persönliche Steuersituation in Deutschland berührt – etwa bei Gewinnausschüttungen, Geschäftsführervergütung oder dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen – ist eine Einzelfallfrage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung; ziehen Sie dafür Ihren Steuerberater hinzu.

Der Charme der Online-Einzahlung beim Notar: Sie erledigen den gesamten Kapitalschritt von Ihrem Schreibtisch in Deutschland aus – ohne Sprachbarriere am Bankschalter und ohne Reise.

Mehr zum Gesamtablauf lesen Sie im Leitfaden Französische Firma gründen als Ausländer. Grenzüberschreitend tätige Gründer finden außerdem die Varianten aus der Schweiz und aus Österreich.

Nutzer fragen auch

Brauche ich für die Kapitaleinzahlung ein französisches Bankkonto? Nein. Sie überweisen das Stammkapital per SEPA von Ihrem bestehenden Konto in Deutschland auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts. Ein französisches Bankkonto ist für diesen Schritt nicht erforderlich.

Wie schnell bekomme ich die Einzahlungsbescheinigung? Innerhalb von 24 Stunden – gerechnet ab dem Moment, in dem sowohl die Gelder eingegangen sind als auch Ihre Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Steuernummer gilt in Deutschland als NIF? Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die elfstellige Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern.

Für welche Gesellschaftsformen gilt das? Für die gängigen französischen Formen wie SAS, SASU, SARL, EURL und SCI.

Was kostet der Service für Nicht-Residenten? Ein Festpreis von 500 €, ohne Abonnement. In Frankreich ansässige Gründer zahlen 230 €.

Muss ich nach Frankreich reisen? Nein. Honorarvereinbarung, Zahlung und Bescheinigung laufen vollständig online. Der gesamte Vorgang kann aus Deutschland erledigt werden.

Zahlen Sie Ihr Kapital online beim Notar ein – 500 €, Bescheinigung in 24 h → https://depotdecapital.com/en/dossier

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Einzahlungsbescheinigung in 24 h, Festpreis, ohne französisches Bankkonto.

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Nur zur Information — keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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