Französische Firma gründen als Ausländer: der Leitfaden zur Kapitaleinzahlung
Als Ausländer können Sie eine französische Firma gründen, auch ohne Wohnsitz in Frankreich und ohne französisches Bankkonto. Der Schritt, der dabei fast alle nicht-ansässigen Gründer ausbremst, ist die Einzahlung des Stammkapitals und die dazugehörige Bescheinigung. Genau diesen Schritt erledigen Sie 100 % online über einen französischen Notar – zum Festpreis von 500 € für Nicht-Residenten, mit Einzahlungsbescheinigung innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang und vollständigen Unterlagen. Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Weg von der Rechtsform bis zur Kapitalfreigabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht-Residenten dürfen gründen – SAS, SASU, SARL, EURL, SCI u. a.
- Kein französisches Bankkonto nötig: Kapital von Ihrem Auslandskonto auf das Notar-Konto.
- Festpreis 500 € für Nicht-Residenten (230 € für in Frankreich Ansässige), kein Abonnement.
- Einzahlungsbescheinigung in 24 h → Eintragung beim guichet unique → KBIS + RIB → Kapitalfreigabe.
Die Kapitaleinzahlung: der Engpass für Nicht-Residenten
Jede französische Kapitalgesellschaft – ob SAS, SASU, SARL, EURL oder SCI – muss ihr gezeichnetes Stammkapital vor der Eintragung auf einem gesperrten Konto hinterlegen. Für in Frankreich Ansässige ist das ein Routinetermin bei der Bank. Für Sie als Ausländer sieht es anders aus:
- Französische Banken verlangen für ein compte de dépôt de capital (Kapitaleinzahlungskonto) oft physische Präsenz, eine französische Adresse oder eine bestehende Geschäftsbeziehung.
- Die Bearbeitung dauert Wochen, teils mit wiederholten Nachforderungen und Prüfungen zur Mittelherkunft.
- Ohne die Einzahlungsbescheinigung (attestation de dépôt des fonds) keine Eintragung – und ohne Eintragung keine Firma. Das ganze Projekt hängt an diesem einen Dokument.
Dieser Engpass ist der häufigste Grund, warum die Gründung einer französischen Firma aus dem Ausland ins Stocken gerät.
Die Lösung: Kapitaleinzahlung beim französischen Notar, 100 % online
Statt der Bank übernimmt ein französischer Notar die Hinterlegung des Stammkapitals. Als öffentlicher Amtsträger (officier public) ist er gesetzlich befugt, die Gelder entgegenzunehmen, sie treuhänderisch zu verwahren und die offizielle Einzahlungsbescheinigung auszustellen. Diese notarielle Beteiligung verleiht dem Vorgang besondere Beweiskraft – ein Pluspunkt gegenüber dem reinen Bankweg.
Für Sie als ausländischen Gründer heißt das:
- Kein französisches Bankkonto nötig. Sie überweisen das Kapital von Ihrem bestehenden Konto im Ausland.
- Vollständig aus der Ferne. Keine Reise nach Frankreich.
- Rechtssicher verwahrt. Die Gelder liegen auf dem Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts (CDC), der staatlichen französischen Hinterlegungsstelle.
- Schnell. Die Bescheinigung wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt, sobald Gelder und vollständige Unterlagen vorliegen.
Schritt für Schritt: französische Firma aus dem Ausland gründen
So gründen Sie Ihre französische Firma aus dem Ausland – mit der Kapitaleinzahlung im Zentrum:
- Satzung vorbereiten. Sie erstellen (ggf. mit Berater) den Satzungsentwurf Ihrer künftigen Gesellschaft.
- Dossier online eröffnen. Über das Onlineportal starten Sie Ihr Dossier und laden die Unterlagen hoch.
- Honorarvereinbarung elektronisch unterschreiben. Rechtsgültig und digital, ohne Papierweg.
- Online bezahlen. Das Honorar wird online beglichen (Festpreis, siehe unten).
- Kapital überweisen. Sie überweisen das gezeichnete Stammkapital von Ihrem Auslandskonto auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
- Einzahlungsbescheinigung erhalten. Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Gelder und vollständiger Unterlagen.
- Beim guichet unique eintragen. Mit der Bescheinigung lassen Sie die Gesellschaft beim guichet unique (INPI) eintragen (zentrale Online-Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten).
- KBIS und RIB hochladen, Kapital freigeben. Nach Eintragung laden Sie den KBIS (Handelsregisterauszug) und die Bankverbindung (RIB) der neuen Gesellschaft hoch – daraufhin wird das Kapital freigegeben.
Erforderliche Unterlagen (Nicht-Resident)
Für ausländische, nicht-ansässige Gründer benötigt der Notar in der Regel:
- Reisepass oder Personalausweis der Gesellschafter.
- Nachweis des Geschäftssitzes in Frankreich (z. B. Domizilierungs- oder Mietvertrag für den französischen Firmensitz).
- Satzungsentwurf der künftigen Gesellschaft – nicht unterschrieben und undatiert, da die Eintragung erst nach der Kapitaleinzahlung erfolgt.
- Ausländische Steuernummer (NIF) – Ihre steuerliche Identifikationsnummer im Wohnsitzland.
Ein vollständiges Dossier beim ersten Upload beschleunigt alles. Die 24-Stunden-Frist startet erst, wenn Gelder und sämtliche Unterlagen vorliegen.
Welche Gesellschaftsform für ausländische Gründer?
Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach Ihrem Vorhaben. Ein Überblick ohne Beratungsanspruch:
| Rechtsform | Kurzprofil | Gesellschafter |
|---|---|---|
| SAS / SASU | flexible Aktiengesellschaft vereinfachter Form, beliebt bei Start-ups und Investoren | mehrere / eine Person (SASU) |
| SARL / EURL | klassische GmbH-ähnliche Form | mehrere / eine Person (EURL) |
| SCI | zivilrechtliche Immobiliengesellschaft zur Verwaltung von Immobilienvermögen | mehrere |
Für alle diese Formen gilt dasselbe Prinzip der Kapitaleinzahlung beim Notar. Welche Form steuerlich und rechtlich für Sie passt, klären Sie mit einem Berater – dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Dauer und Kosten im Überblick
- Festpreis 500 € für Nicht-Residenten (für in Frankreich Ansässige 230 €). Kein Abonnement.
- Einzahlungsbescheinigung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Gelder und der vollständigen Unterlagen.
- Alles digital: elektronische Honorarvereinbarung, Online-Zahlung, elektronische Bescheinigung.
Wichtig: Die 24-Stunden-Zusage betrifft die Ausstellung der Bescheinigung durch den Notar. Die anschließende Eintragung beim guichet unique liegt bei der Verwaltung; eine feste Frist dafür lässt sich nicht garantieren.
Länder-Leitfäden für Ihre Kapitaleinzahlung
Je nach Wohnsitzland gibt es Besonderheiten (Währung, nationale Steuernummer, grenzüberschreitende Transfers). Vertiefende Anleitungen:
- Stammkapital aus Deutschland einzahlen
- Stammkapital aus der Schweiz einzahlen
- Stammkapital aus Österreich einzahlen
Nutzer fragen auch
Kann ich als Ausländer ohne Wohnsitz in Frankreich eine französische Firma gründen? Ja. Nicht-ansässige Gründer können eine SAS, SASU, SARL, EURL oder SCI gründen. Für die Kapitaleinzahlung nutzen Sie den Notar-Weg, der vollständig online funktioniert.
Brauche ich ein französisches Bankkonto? Für die Kapitaleinzahlung nicht. Sie überweisen das Stammkapital von Ihrem Konto im Ausland auf das Notar-Konto bei der Caisse des Dépôts.
Wie schnell bekomme ich die Einzahlungsbescheinigung? Innerhalb von 24 Stunden, sobald die Gelder eingegangen und Ihre Unterlagen vollständig sind.
Was kostet der Service für Nicht-Residenten? Ein Festpreis von 500 €, ohne Abonnement. In Frankreich ansässige Gründer zahlen 230 €.
Warum über einen Notar statt über eine Bank? Der Notar ist öffentlicher Amtsträger und darf Gelder treuhänderisch verwahren und die Bescheinigung ausstellen – ohne die Kontoeröffnungshürden, die Banken Nicht-Residenten stellen.
Wann wird das Kapital freigegeben? Nach der Eintragung der Gesellschaft, sobald Sie KBIS und RIB der neuen Gesellschaft hochgeladen haben.
Zahlen Sie Ihr Kapital online beim Notar ein – 500 €, Bescheinigung in 24 h → https://depotdecapital.com/en/dossier
Einzahlungsbescheinigung in 24 h, Festpreis, ohne französisches Bankkonto.
Einzahlung starten →Nur zur Information — keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.